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DIE LINKE erklärt

Was ist und macht der Landesvorstand?

Dieser Beitrag erschien im Mitteilungsblatt (Monatszeitung von DIE LINKE. Leipzig) 11/2017.

Gerade hat der Landesparteitag stattgefunden und beispielsweise einen neuen Landesvorstand gewählt. Aber wie setzt sich dieser zusammen und was macht er überhaupt? Ein kurzer Überblick:

  • Zusammensetzung: Der Landesvorstand besteht laut Satzung aus einer/einem Vorsitzenden – oder aber zwei gleichberechtigten Vorsitzenden. Dazu kommen: Mindestens ein*e stellvertretende*r Landesvorsitzende*r (oder mehrere), sowie je genau einer/m Landesgeschäftsführer*in und Schatzmeister*in. Dazu können „weitere Vorstandsmitglieder mit besonderen Aufgabenbereichen“ gewählt werden. Derer gibt es derzeit zwei: Eine Sprecherin für Gleichstellung und feministische Politik und ein Jugendpolitischer Sprecher. Hinzu kommen weitere Mitglieder. Die Größe des Landesvorstandes wird vom Parteitag festgelegt. Bisher waren es 22 Mitglieder, nun sind es 18. Soll die Zusammensetzung, also die Gesamtgröße oder aber bspw. die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden oder der „Vorstandsmitglieder mit besonderen Aufgabenbereichen“ unmittelbar vor einer Wahl geändert werden, muss dies beantragt und anschließend geheim (!) abgestimmt werden.
  • Sitzungen: Der Landesvorstand trifft sich in der Regel monatlich. In den letzten Jahren fanden die Sitzungen immer an einem Freitag von 17 bis kurz vor 22 Uhr in Dresden statt. Es gab einmal den Versuch, den Sitzungsort rotieren zu lassen – was jedoch laut Augenzeugenberichten zu niedrigeren Anwesenheitsquoten führte. Außerdem tagt und berät der Landesvorstand dann und wann mit anderen Gremien oder Personen, bspw. dem Landesrat oder den Kreisvorsitzenden.
  • Arbeitsweise: Die tatsächliche Arbeitsweise des Landesvorstandes hängt von seinen Mitgliedern ab. Diese können Arbeitsgruppen bilden und bestimmte Aufgaben beackern, wie beispielsweise das Thema Mitgliederbetreuung. In den letzten Vorständen war die Bereitschaft, sich in solche Arbeitsgruppen einzubringen, höchst unterschiedlich ausgeprägt. Je nachdem, wie die Mitglieder ihre Aufgaben verstehen, kann der Vorstand eigene Projekte auf Landesebene anstoßen und durchführen, wie bspw. den „Tag der (Neu-)Mitglieder“.
  • Aufgaben: Der Landesvorstand beschließt über die Verwendung der im Finanzplan vorgesehenen Gelder und fällt die Personalentscheidungen gemäß des Stellenplans. Er beruft die Landesparteitage (mit dem Landesrat) ein und bereitet diese organisatorisch und inhaltlich vor. Auch die Vertreter*innenversammlungen werden von ihm einberufen. Außerdem hat der Landesvorstand die Aufgabe, die vom Parteitag gefällten Beschlüsse umzusetzen.

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