Dieser Beitrag erschien im Mitteilungsblatt (Monatszeitung von DIE LINKE. Leipzig) 03/2017.
Am 29. April 2017 wählte DIE LINKE. Sachsen ihre „Landesliste“ zur Bundestagswahl. Genau genommen wird diese Liste von 200 Delegierten gewählt, die, damit man sie von „normalen“ Parteitagsdelegierten unterscheiden kann, „Vertreter*innen“ heißen und sich folglich zu einer „Landes-vertreter*innenversammlung“ (LVV) treffen, statt zu einem „Landesparteitag“. Diese 200 Vertreter*innen kommen aus den 3 Kreisfreien Städten und 10 Landkreisen in Sachsen, zugeteilt je nach Mitgliederstärke. So hat Leipzig am 21. Januar auf der Gesamtmitgliederversammlung 28 Vertreter*innen gewählt – die kleinsten Verbände haben hingegen je nur 10 Vertreter*innen. Alle 200 Vertreter*innen wählen auf dieser Versammlung dann eine Liste, die beginnend mit Platz 1 (Spitzenkandidat*in) viele Plätze umfassen kann. Beim letzten mal waren es allerdings nur 14 Plätze.
Irgendwann nach der Bundestagswahl am 24. September wird man wissen, wie viel Stimmen DIE LINKE hat. Das wird, nach einem recht komplexen Berechenungsverfahren, Aufschluss darüber geben, wie viele Mandate DIE LINKE im Bundestag hat. Das letzte Mal waren dies 64 Mandate. Dann wird geschaut, wo DIE LINKE wie viele Stimmen gewonnen hat – und entsprechend werden dann diese 64 Plätze auf die einzelnen Bundesländer bzw. Landesverbände mittels Divisorverfahren mit Standardrundung verteilt. Danach ist also bekannt, welches Bundesland wie viele der je 64 LINKEN Bundestagsmandate erhält. Sachsen hat nach der Wahl 2013 beispielsweise 8 Mandate für DIE LINKE gewonnen. Und genau jetzt wird die Landesliste relevant: Wenn nämlich, wie bei der Bundestagswahl 2013 passiert, DIE LINKE in Sachsen weniger Direktmandate gewinnt, als die Plätze gewonnen hat (2013 waren es 0 Direktmandate), muss ja irgendwie entschieden werden, wer denn diese 8 Menschen sind, die für DIE LINKE in Sachsen die 8 Bundestagssitze besetzen werden. Und da kommt die Landesliste in Spiel, diese gibt nämlich die Reihenfolge der Besetzung an. Man zieht also von der Gesamtsitzzahl für DIE LINKE in Sachsen (2013: 8) die Anzahl der Direktmandate für DIE LINKE (2013: 0) ab und verteilt die verbleibenden Mandate („Listenmandate“, 2013: 8) auf die Landesliste, was nichts anderes heißt, als dass die ersten 8 auf der Liste ein solches Listenmandat und damit einen Sitz im Bundestag abbekommen. Die Möglichkeit der Landeslisten besteht übrigens auch bei Europawahlen. Davon macht unsere Partei, weil sie eher klein ist, aber klugerweise keinen Gebrauch.