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DIE LINKE erklärt

Wahlen innerhalb der Partei

Dieser Beitrag erschien im Mitteilungsblatt (Monatszeitung von DIE LINKE. Leipzig) 05/2017.

In einer demokratischen Partei wird ständig gewählt. Dabei lassen sich die Wahlfunktionen grob in zwei Arten unterscheiden:

  • a) Wahlen für Funktionen innerhalb der Partei
  • b) Wahlen, um Kandidat*innen für öffentliche und staatliche Wahlen aufzustellen

Die Funktionen innerhalb der Partei lassen sich wiederum grob in drei Arten der Funktionen unterscheiden:

  1. Ämter und Funktionen in in der Partei, so z. B. für Vorstände der verschiedenen Ebenen (Parteivorstand: Bundesebene, Landesvorstand: Landesebene, Stadtvorstand: Kreisebene, Stadtbezirksvorstand: Ortsverbandsebene) sowie ständige Kommissionen und Gremien wie Bundesfinanzrevisionskommission, Bundesschiedskommission usw.
  2. Funktionen mit Beschränkung auf einzelne Versammlungen, z. B. die Wahl einer Wahlkommission für einen Parteitag
  3. Mandate im Rahmen von Delegierungen, also z. B. Delegierte für Bundes- oder Landesparteitage

Die meisten Wahlen sind innerhalb von DIE LINKE für eine Dauer von zwei Jahren ausgelegt, danach wird neu gewählt.
In unserer Partei gelten für alle Wahlen die Regeln der Wahlordnung, die vom Bundesparteitag beschlossen wird. Diese gibt Grundsätze vor, die immer gelten. Diese sind:

  • freie Wahlen: jede*r kann sich entscheiden, wie er/sie will;
  • geheime Wahlen: es wird verdeckt gewählt, das erzwingt das Vorhandensein von Wahlkabinen;
  • gleiche Wahlen: jede Stimme zählt gleich viel);
  • Ankündigung: Wahlen müssen vorher angekündigt werden;
  • Quotierung: Mindestens 50 % der jeweils zu vergebenden Plätze sind für Frauen reserviert.

Bei dem Grundsatz der geheimen Wahl gibt es eine Ausnahme, so werden die Mitglieder der Kommissionen auf Parteitagen meist in offener Abstimmung gewählt.
Um die Quotierung zu gewährleisten, werden Wahlen meist in zwei verschiedenen Listen durchgeführt. Zuerst steht immer nur die Hälfte der Plätze zu Wahl, die den Frauen vorbehalten ist. Dies ist die „Liste zur Sicherung der Mindestquotierung“. Danach findet ein Wahlgang für die verbleibenden Plätze statt („gemischte Liste“), für die alle kandidieren können, da die Quotierung eine Mindestquotierung ist, aber keine Maximalquotierung.

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