Dieser Beitrag erschien im Mitteilungsblatt (Monatszeitung von DIE LINKE. Leipzig) 04/2018.
In unserer Partei gibt es einen Mitgliedsbeitrag. Diesen Mitgliedsbeitrag müssen natürlich auch Abgeordnete zahlen. Hinzu tritt bei diesen aber meist noch ein „Mandatsträger*innenbeitrag“ (MTB). Diese Beiträge werden in der Regel in einer Vereinbarung der Kandidat*innen mit dem jeweiligen Vorstand getroffen. Als Faustregel gilt: Bei Europa- und Bundestagswahlen schließen die Kandidierenden eine Vereinbarung mit dem Parteivorstand (landläufig „Bundesvorstand“, ist aber falsch), bei Landtagswahlen mit dem Landesvorstand. Jedoch können individuelle Regelungen auf den niedrigeren Ebenen hinzutreten. Bei der letzten Bundestagswahl vereinbarte der Parteivorstand mit den Kandidierenden einen MTB i.H.v. 15 % der Diäten, wobei für jedes unterhaltspflichtige Kind 100 € abgezogen werden dürfen. Zusätzlich schloss der Landesverband Sachsen eine Vereinbarung mit den Kandidierenden, dass diese einen Beitrag i.H.v. einem Drittel dieses Beitrags zusätzlich an den Landesverband zahlen müssen – also 5 % der Diäten. Diese liegen bei MdBs derzeit bei 9.541,74 € – die MTBs liegen damit bei 1.431,26 € (Bund) plus 477,09 € (Land). Halten sich die MdBs an diese Vereinbarung? Auf Bundesebene hieß es im letzten Bericht der Finanzrevisionskommission über die alte Bundestagsfraktion nur: „MdBs und Europaabgeordnete zahlen ihre Mandatsträgerbeiträge überwiegend entsprechend der Vereinbarung.“ Über die neue Fraktion liegt diesbezüglich noch kein Bericht vor. Über die sächsischen MdBs und deren Beitrag an den Landesverband ebenfalls noch nicht. Zur Landesebene: Zur letzten Landtagswahl wurde mit den Kandidierenden in Sachsen ein MTB i.H.v. 10 % der Diät vereinbart. Im Laufe der Legislatur wurden die MdLs im Juni 2015 gebeten, eine Anpassung auf 15 % vorzunehmen. Alle Landtagsabgeordneten zahlen die ursprünglich vereinbarten 10 %, und bis auf zwei Abgeordnete haben wohl sogar auch alle die freiwillige Erhöhung mitgetragen. Was heißt das finanziell? Die Diät der MdLs liegt derzeit bei 5.668,16 €, d. h. 850,22 € entsprächen den 15 % und 566,82 € den 10 %.
Und wie sieht es rechtlich aus? Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellt dazu fest, dass „die herrschende Meinung in der Literatur […] die Mandatsträgerbeiträge im Grundsatz als verfassungsgemäß“ ansieht. Sogar einem „Parteiausschluss bei Nichtzahlung von Mandatsträgerbeiträgen“ würden keine „verfassungsrechtlichen Bedenken“ gegenüberstehen. Ferner würden „aufgrund der parteiinternen Regelungen (Satzungen etc.) oder aufgrund der individuellen Vereinbarungen zwischen Partei und Mandatsträgern entsprechende rechtliche Zahlungspflichten ergeben.“