Dieser Beitrag erschien im Mitteilungsblatt (Monatszeitung von DIE LINKE. Leipzig) 04/2017.
Anfang Juni tagt in Hannover der Bundesparteitag, um im Rahmen einer Antragsdebatte das Wahlprogramm zu beschließen. Aber wie läuft das? Nun, das hängt von der Ebene ab, aber in diesem Fall so:
Anträge haben grundsätzlich einen Beschlusstext (z. B. „DIE LINKE spricht sich für geringere Bierpreise aus!“), optimalerweise einen Titel („Rettet das Bier!“), enthalten die Namen der Antragssteller*innen (z. B. „BAG Brauwesen und Bierkultur“) sowie eine Antragsbegründung (z. B. „Da die Bierpreise wesentlich schneller wachsen als die Reallöhne, sind immer mehr Menschen vom Biergenuss ausgeschlossen!“).
Je nach Antragsart gelten bestimmte Fristen. Beim Bundesparteitag sind es diese:
Leitanträge (das sind z. B. Wahlprogramme) und Anträge „von grundsätzlicher Bedeutung“: 8 Wochen vor dem Parteitag
ordentliche Anträge (z. B. der Bier-Beispielantrag): 6 Wochen
Erst dann geht es allerdings richtig los: Dann nämlich können Änderungsanträge gestellt werden (z. B. wenn im Beispielantrag das Wort ‚Bier‘ durch ‚Wein‘ ersetzt werden soll). Änderungsanträge müssen 2 Wochen vor dem Parteitag eingereicht werden, sofern sie die o. g. Anträge betreffen.
Außerdem gibt es noch „Dringlichkeits-“ und „Initiativanträge“, über die hier zu sprechen zu wenig Platz ist. Fakt ist aber, dass sie gerne genutzt werden, wenn mal wieder wer den Antragsschluss verpeilt hat. Dieser nämlich ist der Zeitpunkt, bis zu dem nach o.g. Regeln Anträge eingereicht werden müssen.
Antragsberechtigt sind übrigens alle Mitglieder sowie Gliederungen, Arbeitsgemeinschaften und Organe. Der Parteivorstand beispielsweise ist das Organ, dass den Entwurf für das Bundestagswahlprogramm einreicht. Der Clou ist nur: Behandelt werden müssen nur Anträge, die mindestens von Ortsverbänden (und aufwärts), von Organen, bundesweiten Zusammenschlüssen, dem Jugendverband sowie den Parteitagsgremien gestellt werden. Eine Antragsbehandlung ist neben der eigentlichen Abstimmung im Plenum übrigens auch die Überweisung an Parteivorstand oder Bundesausschuss. Die Abstimmung im Plenum läuft i.d.R. so, dass der Antrag von den Antragssteller*innen eingebracht (also vorgestellt) wird. Danach kann jemand zunächst „gegen“ und danach „für“ den Antrag sprechen. Ja und dann wird abgestimmt. Anträge brauchen in der Regel eine einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag also als abgelehnt. Allen, die das näher interessiert, sei der Livestream vom Parteitag sehr ans Herz gelegt ;)